Mit OBO auf der sicheren Seite: Brandschutz bei Photovoltaikanlagen
Brennbare Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Denn im Brandfall würden sie das Feuer weiter bis auf die angrenzende Dachfläche leiten. Dennoch sind Einzelfälle denkbar, in denen sich die Führung brennbarer Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. In diesen Fällen müssen die Leitungen unbedingt geschützt verlegt werden.
OBO bietet hierfür zwei verschiedene Lösungen an:
- Die Verlegung der PV-Leitungen in den formstabilen, äußerst robusten Edelstahlkanälen PYROLINE® PLMR
- Das Umhüllen der Leitungsbündel mit der flexiblen und witterungsbeständigen Kabelbandage PYROWRAP® Wet FSB-WB
Die in beiden Lösungen enthaltenen dämmschichtbildenden Baustoffe schäumen im Brandfall auf und verhindern die Brandübertragung über die PV-Leitungen.
PV-Leitungen innerhalb von Gebäuden verlegen
In manchen Fällen müssen die Leitungen, die Gleichstrom führen, noch durch das Gebäude bis zum Wechselrichter geführt werden. Befinden sich die Installationen in Flucht- und Rettungswegen, müssen die PV-DC-Leitungen gekapselt verlegt werden.
Dazu eignen sich die OBO Brandschutzkanäle PYROLINE® Sun PV. Diese bestehen aus nichtleitendem Leichtbeton und erfüllen die baurechtlichen Anforderungen als brandschutztechnisch nachgewiesene Installationskanäle.
Die Brandschutzkanäle erfüllen außerdem die Anforderungen der Anwendungsregel VDE AR-N-E-2100-712 an feuerfeste und berührungssichere Installationen (Abschnitte 6.2 und 6.4). Damit besteht auch für die Einsatzkräfte ein Schutz vor elektrischen Schlägen bei den Löscharbeiten.
Schutz durch organisatorische Maßnahmen
Am Übergabepunkt der elektrischen Anlage, beispielsweise im Hausanschlusskasten oder an der Hauptverteilung, ist nach VDE 0100-712 ein genormtes Hinweisschild, auch bekannt als Feuerwehrschild, anzubringen. Durch die Kennzeichnung können die Einsatzkräfte der Feuerwehr die PV-Anlage erkennen.
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